- 5151 - 1332. September 30. Breslau (dat.). II kal. Oct. Nanker, Bischof von Breslau, beauftragt den Scholastikus der Glogauer Kirche Dietrich und den Subkustos Gallus, die Rathmannen und Bürger vom Banne loszusprechen (vgl. ob. Sept. 9, Reg. 5147) mit Ausnahme derjenigen, die sich schwere Verbrechen, deren Absolution nur vom päpstlichen Stuhl abhängt, zu Schulden kommen lassen, wie derjenigen, die Gottesdienst während des Interdiktes gehalten haben, die die Geistlichen und deren Güter geschädigt oder haben schädigen lassen, welche innerhalb zweier Monate von dem päpstlichen Stuhl sich Absolution holen müssen, ferner derjenigen, die sich an einigen Glogauer Minderbrüdern vergriffen und sie, um sie in den Fluss zu werfen, wegschleppten; ausgenommen sollen ferner die sein, deren Namen in den Prozessen und in seinen früheren Briefen ausdrücklich genannt worden, sowie Magister Martin, welcher sich als Rektor der Stadtschule aufspielt. Das Interdikt suspendirt er bis Weihnachten, wie sie auch öffentlich verkündigen sollen. Or. im Bresl. Staatsarch. Glogau Kollegiatstift 54; von dem abhängenden Siegel ist nur der Pergamentstreifen noch erhalten. Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 22, 1903; Regesten zur schlesischen Geschichte, 1327 - 1333. Herausgegeben von C. Grünhagen und C. Wutke. |